Baugenehmigung Terrassenüberdachung

Terrassendach „ Räumlicher Freibetrag“

Je nach Bundesland gibt es einen „räumlichen Freibetrag“ dieser gibt an bis zu welchen Abmessungen Ihre Terrassenüberdachung genehmigungsfrei ist. Ist Ihr geplantes Bauvorhaben größer als dieser Freibetrag wird eine Baugenehmigung benötigt. Detaillierte Information hierfür erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt.

Unter aemter.org finden Sie die Kontaktdaten der meisten Bauämter innerhalb Deutschlands.

Wann wird eine Baugenehmigung benötigt?

Bei einem Ausbau der Terrasse mit einer Terrassenüberdachung handelt es sich um eine Umbaumaßnahme an einem Gebäude.

Ab wann eine Genehmigung benötigt wird, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, auch sind die Abmessungen der Überdachung zu berücksichtigen.

Für den Anbau einer Markise auf der Terrasse, wird keine offizielle Genehmigung benötigt.

Genehmigungsfreie Terrassenüberdachung

Bei einer genehmigungsfreien Bebauung einer Überdachung gelten auch die öffentlich-rechtlichen Vorschriften für das jeweilige Bundesland bzw. Gemeinde.

Im Folgenden sind dies der Bebauungsplan, Schneelast-/ Windlastgrenzen, Brandschutz und Denkmalschutz. Ebenfalls ist unter anderem zu berücksichtigen, dass der Mindestabstand von 3 Metern zu dem Nachbargrundstuck eingehalten werden muss.

Wie ist es mit dem Nachbarn?

Gerade bei einem Anbau einer Terrassenüberdachung an einem Reihenhaus oder auch bei dem Bauvorhaben eines Carports, ist es mitunter schwierig den Mindestabstand zum Nachbarn einzuhalten.

Können dann die Grenzabstände zum Nachbarn nicht eingehalten werden, wird eine schriftliche Zustimmung benötigt.

Wir diese verweigert, aber es werden Ihrerseits alle rechtlichen Vorgaben eingehalten – hat ein Widerspruch vom Nachbarn in der Regel, wenig Aussicht auf Erfolg.

Welches Baurecht?

Das Baurecht wird unterteilt in den Rechtsnormen öffentlich und privat. Für den Bau einer Terrassenüberdachung sind beide Rechtsnormen zu beachten. Im privaten Baurecht in Deutschland gelten unter anderem die nachbarschützenden Normen des Privatrechts und das Werkvertragsrecht.

Das Öffentliche Baurecht wird unterteilt in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht wobei das letztere durch die Länder geregelt wird.

Als wäre dies nicht schon alles sollten noch die Vorschriften des öffentlich-rechtliche Baunebenrechts berücksichtigt werden.

Welches Verfahren der Baugenehmigung?

Wenn Ihr Bauvorhaben der Terrassenüberdachung nicht in den Räumlicher Freibetrag für das jeweilige Bundesland liegt, wird eine Baugenehmigung benötigt.

Muss ein Antrag auf Baugenehmigung für Ihr Bauvorhaben gestellt werden, kann dies qualifizierten Verfasser, mit Bauvorlageberechtigung durchgeführt werden.

Im Allgemeinen werden folgende Dokumente benötigt:

  • Ausgefüllter Bauantrag
  • Genaue Beschreibung der Terrassenüberdachung
  • Aufstellung der Erstellungskosten
  • Grundriss, Schnitte und Ansichten der Überdachung
  • Statischer Erfassungsbogen
  • Aktueller Lageplan des Grundstücks vom Katasteramt


 
 
 
 
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